Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Padelecke Sportanlagen GmbH · Stand: Oktober 2026
- § 1 Geltungsbereich und Anbieter
- § 2 Buchung und Vertragsschluss
- § 3 Preise und Zahlung
- § 4 Stornierung und Nichterscheinen
- § 5 Kein Widerrufsrecht
- § 6 Zutritt und Zugangscode
- § 7 Nutzung der Courts
- § 8 Hausordnung
- § 9 Minderjährige
- § 10 Eigenverantwortung und Gesundheit
- § 11 Haftung des Betreibers
- § 12 Haftung des Nutzers für Schäden
- § 13 Leihmaterial und Automaten
- § 14 Videoüberwachung
- § 15 Hausrecht und Verstöße
- § 16 Ausfall und Störungen
- § 17 Events und Gruppenbuchungen
- § 18 Datenschutz
- § 19 Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Buchung und Nutzung der Padel Courts und Pickleball Courts sowie aller weiteren Einrichtungen der Anlage Padelecke, Lilienthalstraße 23, 74889 Sinsheim (nachfolgend „Anlage“).
- Anbieter und Vertragspartner ist die Padelecke Sportanlagen GmbH, Im Tal 4, 74889 Sinsheim, Amtsgericht Mannheim, HRB 759670, E-Mail: info@padelecke.com (nachfolgend „Betreiber“).
- Nutzer im Sinne dieser AGB ist jede Person, die einen Court bucht oder die Anlage betritt oder nutzt. Mit der Buchung und mit dem Betreten der Anlage erkennt der Nutzer diese AGB und die vor Ort aushängende Hausordnung an.
- Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nicht, es sei denn, der Betreiber stimmt ihnen ausdrücklich zu.
§ 2 Buchung und Vertragsschluss
- Die Buchung der Courts erfolgt über die Plattform Playtomic (App oder Website). Für die Nutzung der Plattform gelten ergänzend die Bedingungen von Playtomic.
- Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande.
- Vertragspartner ist die Person, die die Buchung vornimmt (nachfolgend „Buchender“). Der Buchende stellt sicher, dass alle Mitspieler und Begleitpersonen diese AGB und die Hausordnung kennen und einhalten.
- Die Buchung berechtigt zur Nutzung des gebuchten Courts im gebuchten Zeitraum. Ein Anspruch auf einen bestimmten Court besteht nicht, wenn der Betreiber aus betrieblichen Gründen einen gleichwertigen Court zuweist.
- Eine gewerbliche Nutzung, insbesondere entgeltliche Trainerstunden oder Veranstaltungen, ist nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers in Textform gestattet.
§ 3 Preise und Zahlung
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf Playtomic angezeigten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Zahlung erfolgt bei der Buchung über die von Playtomic angebotenen Zahlungsarten.
- Bei geteilter Zahlung haften der Buchende und die Mitspieler, die sich der Buchung anschließen, jeweils für ihren Anteil. Bleibt ein Anteil offen, schuldet der Buchende den Restbetrag.
§ 4 Stornierung und Nichterscheinen
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Spielzeit über Playtomic möglich. Der gezahlte Betrag wird in diesem Fall erstattet.
- Bei späterer Stornierung, bei Nichterscheinen, bei verspätetem Erscheinen oder bei vorzeitigem Spielende bleibt der volle Buchungspreis geschuldet. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Die gebuchte Spielzeit verlängert sich bei verspätetem Beginn nicht.
§ 5 Kein Widerrufsrecht
Bei der Buchung eines Courts handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein fester Termin vereinbart ist. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht. Die Stornierungsmöglichkeit nach § 4 bleibt unberührt.
§ 6 Zutritt und Zugangscode
- Die Anlage wird ohne ständig anwesendes Personal betrieben. Der Zutritt erfolgt über einen Zugangscode, den der Buchende mit der Buchung erhält.
- Der Zugangscode ist gültig von 30 Minuten vor Beginn bis 30 Minuten nach Ende der gebuchten Spielzeit.
- Der Zugangscode ist vertraulich. Er darf nur an die Mitspieler der jeweiligen Buchung weitergegeben werden. Eine Weitergabe an sonstige Dritte ist untersagt.
- Der Nutzer darf keinen Personen Zutritt verschaffen, die nicht zu seiner Buchung gehören. Türen sind nach dem Betreten und Verlassen zu schließen und dürfen nicht offen gehalten oder blockiert werden.
- Der Aufenthalt in der Anlage ist nur im Zusammenhang mit einer gültigen Buchung gestattet.
§ 7 Nutzung der Courts
- Die gebuchte Spielzeit umfasst das Betreten, das Aufwärmen und das Verlassen des Courts. Der Court ist pünktlich zum Ende der gebuchten Zeit freizugeben.
- Ein Court darf mit höchstens vier Spielern (Doppel Court) beziehungsweise zwei Spielern (Single Court) gleichzeitig bespielt werden. Für Pickleball Courts gilt eine Höchstzahl von vier Spielern.
- Die Courts dürfen nur mit sauberen Sportschuhen mit abriebfester, nicht abfärbender Sohle (non marking) betreten werden. Straßenschuhe, Schuhe mit Stollen sowie stark verschmutzte Schuhe sind nicht erlaubt. Auf den Pickleball Courts sind Schuhe mit non marking Sohle zum Schutz des Bodens zwingend vorgeschrieben.
- Es dürfen nur für die jeweilige Sportart bestimmte Schläger und Bälle verwendet werden.
- Die Courts, Glasscheiben, Gitter, Netze und alle Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Untersagt ist insbesondere das Schlagen, Werfen oder Treten gegen Glasscheiben und Gitter, das Anlehnen an oder Hängen in das Netz sowie das Klettern an der Court Konstruktion.
- Der Court ist sauber zu verlassen. Leergut gehört in die Leergutkästen, Abfall und Balldosen in die Abfalleimer.
- Stellt der Nutzer vor Spielbeginn einen Schaden oder Mangel fest, meldet er diesen unverzüglich an info@padelecke.com, möglichst mit Foto.
§ 8 Hausordnung
- In der gesamten Anlage gilt Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten und vergleichbare Produkte.
- Auf den Courts sind Speisen, Glasflaschen und Gläser nicht gestattet. Getränke dürfen nur in bruchsicheren, verschließbaren Behältern mit auf den Court genommen werden.
- Personen, die erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, dürfen die Courts nicht nutzen.
- Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
- Fluchtwege und Notausgänge sind jederzeit freizuhalten. Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht manipuliert werden.
- Auf andere Nutzer ist Rücksicht zu nehmen. Den Anweisungen des Betreibers und seiner Beauftragten ist Folge zu leisten.
§ 9 Minderjährige
- Für Kinder unter 14 Jahren nimmt die volljährige Begleitperson die Buchung vor. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren dürfen nur mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten buchen.
- Kinder unter 14 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson nutzen. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren dürfen die Anlage nur mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten nutzen.
- Die begleitende volljährige Person übernimmt die Aufsicht. Die gesetzliche Haftung der Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen bleibt unberührt.
§ 10 Eigenverantwortung und Gesundheit
- Padel und Pickleball sind Sportarten mit typischen Verletzungsrisiken, zum Beispiel durch Stürze, Ausrutschen, Zusammenstöße mit Mitspielern, Glasscheiben oder Gittern sowie durch Schläger und Bälle. Der Nutzer nimmt diese sporttypischen Risiken bewusst in Kauf und nutzt die Anlage insoweit auf eigene Gefahr.
- Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich in der Lage ist, den Sport auszuüben.
- Da kein Personal ständig anwesend ist, findet keine Aufsicht und keine Ersthilfe durch den Betreiber statt. Im Notfall ist der Notruf 112 zu wählen. Der Standort der Anlage lautet Lilienthalstraße 23, 74889 Sinsheim.
- Die Regelungen zur Haftung des Betreibers in § 11 bleiben unberührt.
§ 11 Haftung des Betreibers
- Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Der Betreiber haftet ferner unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
- Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Kleidung, Sportausrüstung, Wertsachen und Fahrzeuge, übernimmt der Betreiber keine Verwahrungs- oder Obhutspflicht. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung haftet der Betreiber nur nach Maßgabe der Absätze 1 bis 4.
- Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
§ 12 Haftung des Nutzers für Schäden
- Der Nutzer haftet für alle Schäden, die er an den Courts, Glasscheiben, Gittern, Netzen, der Beleuchtung, dem Bodenbelag, dem Leihmaterial, den Automaten oder an sonstigen Einrichtungen der Anlage schuldhaft verursacht. Dies gilt insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung und bei Verstößen gegen § 7 und § 8.
- Der Buchende hat das Verschulden seiner Mitspieler und der Personen, denen er Zutritt zur Anlage verschafft, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Die eigene Haftung dieser Personen bleibt unberührt.
- Jeder Schaden ist dem Betreiber unverzüglich zu melden, spätestens unmittelbar nach Ende der Spielzeit, per E-Mail an info@padelecke.com.
- Der Nutzer ersetzt die Kosten der Reparatur oder Wiederbeschaffung sowie den nachgewiesenen Ausfallschaden für die Zeit, in der ein Court wegen des Schadens nicht vermietet werden kann.
- Verursacht der Nutzer eine über das übliche Maß hinausgehende Verschmutzung, trägt er die Kosten der erforderlichen Sonderreinigung.
- Dem Nutzer wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung zu unterhalten.
§ 13 Leihmaterial und Automaten
- Schläger können über das automatisierte Verleihsystem vor Ort ausgeliehen werden. Leihmaterial ist pfleglich zu behandeln und unmittelbar nach Ende der Spielzeit vollständig zurückzugeben.
- Bei Verlust oder schuldhafter Beschädigung von Leihmaterial ersetzt der Nutzer den Wiederbeschaffungswert. Dem Nutzer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
- Für Käufe an den Automaten (zum Beispiel Bälle, Snacks und Getränke) kommt mit der Bezahlung ein gesonderter Kaufvertrag zustande. Störungen sind an info@padelecke.com zu melden.
§ 14 Videoüberwachung
- Die Anlage wird zum Schutz des Eigentums, zur Wahrnehmung des Hausrechts sowie zur Prävention und Aufklärung von Vandalismus, Diebstahl und unbefugtem Zutritt videoüberwacht. Es erfolgt keine Tonaufzeichnung und keine Gesichtserkennung.
- Einzelheiten ergeben sich aus den Hinweisschildern vor Ort und aus den Datenschutzinformationen zur Videoüberwachung.
§ 15 Hausrecht und Verstöße
- Der Betreiber übt das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung kann der Betreiber den Nutzer der Anlage verweisen, ein Hausverbot aussprechen und den Nutzer von künftigen Buchungen ausschließen.
- Wird der Nutzer wegen eines schuldhaften Verstoßes der Anlage verwiesen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der gebuchten Spielzeit.
- Wer einen Court ohne gültige Buchung oder über die gebuchte Zeit hinaus nutzt, schuldet für die tatsächliche Nutzungsdauer das reguläre Entgelt, mindestens den Preis einer Stunde.
- Die Geltendmachung von Schadensersatz sowie eine Strafanzeige, insbesondere bei Vandalismus und Diebstahl, bleiben vorbehalten.
§ 16 Ausfall und Störungen
- Kann ein gebuchter Court aus Gründen, die der Betreiber zu vertreten hat oder die in seinem Risikobereich liegen, nicht genutzt werden (zum Beispiel technische Störung, Defekt am Court, Ausfall der Beleuchtung oder des Zutrittssystems), erhält der Nutzer nach seiner Wahl eine Erstattung des gezahlten Betrags oder eine Gutschrift.
- Das Gleiche gilt, wenn die Nutzung wegen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung nicht möglich ist.
- Störungen sind unverzüglich an info@padelecke.com zu melden. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 11.
§ 17 Events und Gruppenbuchungen
Für Firmenevents, Teamevents, Turniere und sonstige Gruppenbuchungen gelten die jeweils individuell vereinbarten Bedingungen. Diese gehen den vorliegenden AGB vor. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.
§ 18 Datenschutz
- Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
- Der Betreiber erstellt gelegentlich Foto- und Videoaufnahmen auf der Anlage für seine Website und seine Social Media Kanäle (zum Beispiel Instagram). Erkennbar abgebildete Personen, die im Mittelpunkt einer Aufnahme stehen, werden nur mit ihrer Einwilligung veröffentlicht. Wer nicht aufgenommen werden möchte, kann dies jederzeit vor Ort oder per E-Mail an info@padelecke.com mitteilen. Einzelheiten enthält Abschnitt 7.2 der Datenschutzerklärung.
§ 19 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
- Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Betreibers.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Der Betreiber kann diese AGB mit Wirkung für künftige Buchungen ändern. Es gilt die zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung veröffentlichte Fassung.